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Preisliste Kurzzeitpflege

(Stand 01.09.2023)

*) Ab Pflegegrad 2 werden 90 % der Investitionsaufwendungen vom Kreissozialamt übernommen.

Pflegekassenleistung: Diese Leistung wird ab Pflegegrad 2 für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung, sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für maximal 28 Tage/Jahr, jedoch bis maximal 1.774,- Euro im Kalenderjahr übernommen.

Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind als Eigenanteil zu zahlen. Sollten hierfür die zur Verfügung stehenden eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem Kreissozialamt gestellt werden.

Abhängig von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen werden die Kosten von dem Kreissozialamt durch öffentliche Mittel getragen.

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