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Preisliste Stationäre Pflege

(Stand 01.01.2024)

Die Pflegegrade werden mit den Pflegekassen und dem Sozialamt des Kreises Steinburg vereinbart. Der Preis für den Pflegeplatz richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, werden die Pflegekosten von der Pflegekasse, dem Sozialamt, der Pflegewohngeldstelle oder der zuständigen Beihilfestelle bezuschusst beziehungsweise übernommen.

Der Pflegesatz pro Tag entsteht aus dem Pflegeaufwand, Unterkunft + Verpflegung und den Investitionskosten, dieses multipliziert man mal 30,42 Tage und erhält die Kosten für einen Monat.

Pflegekassenleistung: Diese Leistung erhält jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied ist. Die Höhe der Beteiligung entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Preisliste. Für Personen die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, gelten besondere Bestimmungen.

*) Der pflegebedingte Entlastungsbetrag erhöht sich je nach Dauer des Aufenthaltes

Entlastungbetrag

%

Erste 12 Monate

15 %

243,66 €

13 – 24 Monate

30 %

487,33 €

25 – 36 Monate

50 %

812,22 €

ab 37 Monate

75 %

1.218,32 €

 

Sozialamt Leistungen: Diese Leistungen werden nach dem Bundessozialhilfegesetz an Personen gezahlt, die aus eigenen Mitteln die Pflegekosten nicht zahlen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jedem Menschen – egal wie hoch seine Einkünfte/Vermögen sind – frei steht eine Pflegeeinrichtung seiner Wahl zu suchen. Gibt es Einrichtungen die in gleichem Maße geeignet sind, die Vergütung jedoch bei gleichem Inhalt, Umfang und Qualität niedriger ist, dann kann die Sozialhilfe eine andere Einrichtung bestimmen. (BSHG § 93 Einrichtungen)

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